AGB´s

Allgemeine Reisebedingungen

Die Reisebedingungen sind Vertragsbestandteil, ergänzen die gesetzlichen Regelungen für Reiseveranstalter und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen (Kunde) und uns (Reiseveranstalter).
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1. Abschluss des Reisevertrages

Nach Erhalt Ihrer Reiseanmeldung (Buchung) werden wir diese unverzüglich bearbeiten. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Wir informieren Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung über den Vertragsschluss. Gleichzeitig erhalten Sie Ihren Reisepreissicherungsschein gem. § 651 k BGB. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses sind wir max. 10 Tage ab Versanddatum gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das Angebot annehmen, was auch durch Anzahlung erfolgen kann. Andernfalls ist kein Reisevertrag abgeschlossen worden.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels) sind von uns nicht bevollmächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinaus gehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

2. Zahlung

Ihre Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB abgesichert, weil Sie mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten. Bitte überweisen Sie uns daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 20 % des Reisepreises. Die Restzahlung ist bei allen Reisezielen 3 Wochen vor Reiseantritt fällig. Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie üblicherweise 2 Wochen vor Reiseantritt, allerdings nur, wenn der fällige Reisepreis vollständig geleistet wurde. Bei Buchungen bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt ist sofort der vollständige Reisepreis fällig. Bei sehr kurzfristigen Buchungen behalten wir uns vor, nur die Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren anzubieten. Bei Zahlung über Kreditkarte fällt immer eine Disagio gebühr an (1 % des Reisepreises).
Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist SKR Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 6 zu belasten.

3. Vertragliche Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergeben sich aus der jeweils maßgeblichen Ausschreibung sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reisebestätigung einschließlich der dort verbindlich aufgeführten Sonderwünsche. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – pro Person.

4. Leistungsänderungen

Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die  Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamt­zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

5. Preisänderungen nach Vertragsschluss

Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
Eine Erhöhung nach Vertragsschluss ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Reisegast

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei SKR Reisen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:
– bis 50. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
– vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
– vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises
– ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises

Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss.

7. Umbuchung/Ersatzperson/Zusatzkosten

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Punkt 6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 30 € je Reisenden.
Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten von SKR Reisen bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf SKR Reisen den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst bspw. Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei fehlenden oder falschen Namensangaben des Kunden.

8. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl

Wenn die in einer Reiseausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl bei einer Reise nicht erreicht wird, können wir bis spätestens zum 21. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Diese Erklärung müssen Sie unverzüglich uns gegenüber abgeben. Soweit dies nicht geschieht, erhalten Sie den Reisepreis unverzüglich zurück.

9. Kündigung wegen besonderer Umstände

SKR Reisen ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Reisevertrag zurückzutreten, bspw. wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Die Kündigung kann unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 314 BGB) vor und während der Reise erfolgen. In einem solchen Fall steht uns ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale zu. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei erheblicher Beeinträchtigung, Gefährdung oder Erschwerung der Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss noch nicht absehbar war, können sowohl der Kunde als auch SKR Reisen den Reisevertrag kündigen. Die relevanten Rechte und Pflichten bei einer solchen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften (insb. § 651j).

10. Rechte und Pflichten der Reiseleitung

Die in den Reiseinformationen genannten Reiseleitungen bzw. lokalen Vertreter (bspw. Hoteliers) sind von SKR Reisen beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen SKR Reisen anzuerkennen. Sie sind bevollmächtigt, eine Kündigung des Reisevertrags durch SKR Reisen auszusprechen (bspw. bei höherer Gewalt oder mangelnder Mitwirkung des Kunden, siehe Punkt 9).

11. Rechte und Pflichten des Reisenden bei mangelhafter Reise

Der Kunde ist verpflichtet, einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde kann daraufhin Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. SKR Reisen kann Abhilfe verweigern, wenn diese unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wäre Abhilfe mit angemessenem Aufwand möglich und wird diese durch SKR Reisen innerhalb der Frist nicht erbracht, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Der Anspruch entfällt, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht anzeigt. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wenn infolge eines Mangels die Reise nicht oder nicht mehr zumutbar oder erheblich beeinträchtigt ist.

12. Haftung des Reiseveranstalters

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651 h BGB) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter wird deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nicht befolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pfl ichten schuldhaft verletzt hat.

14. Ausschlussfristen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen: SKR Reisen GmbH, Venloer Str. 47–53, 50672 Köln. Reisebüros sind nicht zur Annahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung oder –verlust ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

15. Verjährung

Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

16. Reise-Rücktrittskostenversicherung

Eine Reise-Rücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise über SKR Reisen abgeschlossen werden sollte. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Abschluss bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung erfolgen muss. Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn) muss der Abschluss sofort bei Buchung erfolgen. Unser Partner für die Reise-Rücktrittskostenvericherung und das Versicherungspaket ist die Touristik-Assekuranz-Service GmbH., Walther-von-Cronberg-Platz 15, 60594 Frankfurt/M., Tel. 069-60 50 80.

17. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie über den Wechsel möglichst rasch unterrichtet werden. Eine Liste der von der EU als nicht sicher eingestuften Luftfahrtunternehmen ist hier abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ SKR Reisen verwendet nur sichere Luftfahrtunternehmen, die nicht auf dieser Liste stehen.

18. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und gespeichert, die für Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung notwendig sind. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen. Alle Mitarbeiter und Leistungsträger sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

19. Sonstiges

Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere die §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Gerichtsstand ist Köln. Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, auch Fehler können bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch SKR Reisen sind daher möglich, solange noch kein Vertrag zwischen SKR Reisen und dem Kunden geschlossen wurde. Auszugsweiser oder vollständiger Abdruck oder Übernahme von Inhalten, insbesondere Fotos oder Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von SKR Reisen GmbH. Hierbei könnten auch fremde Rechte verletzt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: 01.07.2016